Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Automobilzentrum Inh. Ibraimi
Dammstrasse 23
8152 Glattbrugg
Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Verträge zwischen der Automobilzentrum Inh. Ibraimi und ihren Kundinnen und Kunden. Sie finden Anwendung auf den Fahrzeugverkauf, Fahrzeugankauf, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Reifenservice, Klimaservice, Windschutzscheibenersatz, MFK-Vorbereitung, Individualisierungen, Fahrzeugaufbereitung sowie weitere Serviceleistungen rund ums Auto.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Offerten, Inserate und sonstigen Angaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder elektronische Bestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich oder elektronisch bestätigen.
3. Fahrzeugverkauf
Die Angaben zu Fahrzeugen erfolgen nach bestem Wissen. Dazu gehören insbesondere Ausstattung, Zustand, Laufleistung, Preis und Verfügbarkeit. Dennoch können sich Angaben bis zum Vertragsabschluss ändern; Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Vor Übergabe können Fahrzeuge noch aufbereitet, geprüft oder technisch kontrolliert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Fahrzeugankauf
Bei Ankaufsanfragen sind die gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss zu machen. Der Kunde bestätigt, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist und keine wesentlichen Mängel, Schäden oder Besonderheiten verschwiegen wurden.
Wir behalten uns vor, ein Fahrzeug nach Besichtigung, Prüfung oder Probefahrt nicht anzukaufen oder unser Angebot anzupassen.
5. Werkstatt- und Servicearbeiten
Reparatur-, Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen nach den Regeln des Werkvertragsrechts. Der Kunde hat uns über bekannte Mängel, Vorschäden, Umbauten und besondere Fahrzeugmerkmale zu informieren.
Zusatzarbeiten dürfen wir ausführen, wenn sie für die fachgerechte Durchführung, die Verkehrssicherheit oder die Vermeidung grösserer Folgeschäden notwendig sind. Soweit möglich, informieren wir den Kunden vorgängig.
6. Reifenservice und Zubehör
Beim Reifenservice können Montage, Demontage, Auswuchten, Kontrolle sowie der Verkauf von Reifen und Felgen Bestandteil des Auftrags sein. Bestellte Ersatzteile, Zubehör oder Reifen werden zu den jeweils vereinbarten oder gültigen Preisen geliefert.
Spezialbestellungen oder extra beschaffte Artikel können grundsätzlich nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.
7. Windschutzscheiben und Glasarbeiten
Beim Ersatz von Windschutzscheiben oder anderen Glasarbeiten können je nach Fahrzeugmodell zusätzliche Arbeiten erforderlich sein, etwa Kalibrierungen, Sensoranpassungen oder Dichtungsarbeiten.
Der Kunde informiert uns im Voraus über Assistenzsysteme, Vorbeschädigungen oder besondere Fahrzeugausstattungen. Bei Versicherungsfällen oder Drittregulierungen können wir zusätzliche Unterlagen oder Freigaben verlangen.
8. MFK-Vorbereitung
Die MFK-Vorbereitung umfasst je nach Auftrag die Prüfung, Beurteilung und Behebung offensichtlicher Mängel, damit das Fahrzeug möglichst prüfbereit ist. Eine erfolgreiche MFK-Prüfung kann nicht garantiert werden, da die Entscheidung ausschliesslich bei der zuständigen Prüfstelle liegt.
Falls weitere Arbeiten notwendig werden, informieren wir den Kunden soweit möglich im Voraus.
9. Individualisierung und Tuning
Tieferlegungen, Felgenumbauten, Tuning oder andere Individualisierungen erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der technischen Zulässigkeit. Der Kunde ist dafür verantwortlich, uns über gewünschte Eintragungen, Homologationen oder besondere Anforderungen zu informieren.
Für behördliche Abnahmen, Eintragungen oder Verzögerungen, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, übernehmen wir keine Haftung.
10. Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise oder, falls keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, unsere zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Schweizer Franken.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
11. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren, Verzugszinsen sowie weitere Betreibungskosten verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Wir sind berechtigt, Fahrzeuge, Schlüssel, Dokumente oder Waren bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten, soweit ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht besteht.
12. Übergabe und Abnahme
Der Kunde hat das Fahrzeug oder die gelieferte Leistung bei Übergabe unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Unstimmigkeiten sind uns sofort, spätestens innert angemessener Frist, mitzuteilen.
Mit der Übernahme gilt die Leistung als akzeptiert, soweit keine begründeten Beanstandungen vorgebracht werden.
13. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere natürlicher Verschleiss, unsachgemässe Behandlung, Fremdeinwirkungen, nicht von uns verursachte Schäden sowie Mängel, die auf vom Kunden bereitgestellte Teile oder Angaben zurückzuführen sind.
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur im Rahmen des zwingend anwendbaren Rechts; eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14. Termine und Verfügbarkeit
Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch nicht als Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Bei höherer Gewalt, Lieferverzögerungen, Materialengpässen oder Ausfällen von Drittleistungen können sich Termine verschieben.
Ein Anspruch auf Ersatz bei Terminverschiebungen besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Ersatzteile, Reifen oder Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.
Wir sind berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen, soweit dies erforderlich oder zulässig ist.
16. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung unserer Website oder der Inanspruchnahme unserer Leistungen erklärt sich der Kunde mit der dort beschriebenen Datenbearbeitung einverstanden, soweit eine Einwilligung erforderlich ist.
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz der Automobilzentrum Inh. Ibraimi in Glattbrugg.